Vollsperrung
Eine Vollsperrung ist eine Sperrung von Verkehrsflächen (z. B. die gesamte Fahrbahn oder ein Fahrstreifen) in einer Fahrtrichtung, bei der auch der Anliegerverkehr nicht zugelassen ist, jedoch der Baustellenverkehr. Eine Vollsperrung besteht aus mindestens 6 roten Warnleuchten. Der Abstand zwischen den Warnleuchten darf 1 Meter nicht überschreiten. Dahinter ist das Verkehrszeichen 250 gesondert auf zwei separaten Fußplatte aufzustellen.
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