Sperrung einer Fahrtrichtung

Die Sperrung einer Fahrtrichtung schließt den Verkehr auf einer Seite vollständig aus.

Dazu sind an den Schrankenbäumen 5 rote Warnleuchten (Dauerlicht) anzubringen. Das Verkehrszeichen VZ 267 (Einfahrt verboten) ist mit 2 einzelnen Fußplatten aufzustellen.

Eine Folierung der Leitbake auf dem gesperrten Fahrstreifen ist ausgeschlossen, da sie nicht der Verkehrslenkung dient. Außerdem darf aus dem gelben Warnlicht der Bake kein Licht austreten.

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