Grabenbrücke gemäß RSA 21
Schake-Wissen

Wann verwendet man welche Breite bei Grabenbrücken?

 

Bis 3 Metern (in Ausnahmen auch bis zu 4 Metern) ist eine Breite von 100cm notwendig. Jedoch ist hier eine Sondernutzungsgenehmigung von der anordnenden Behörde einzuholen.


Ab 4 Metern benötigt man eine Breite von mindestens      130cm


Außerdem müssem Grabenbrücken den ZTV-SA 5.10.08 entsprechen, um auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden zu dürfen. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

-Geländerholm glatt, grat- und splitterfrei
-Geländerhöhe 100 cm
-Zwischenholm 50 cm hoch
-Bordbrett 25 cm hoch, damit die Reifen von Rollstühlen, Kinderwagen etc. nicht hängen bleiben.
-witterungsbeständiger und rutschfester Belag

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