Abnahme von Baustellen
Eine Abnahme von Baustellen ist vom Auftragnehmer vorgenommene Überprüfung auf vertragsgemäße Herstellung eines Werks und Übernahme der vollendeten, mangelfreien Leistung.
Eine Abnahme von Baustellen ist vom Auftragnehmer vorgenommene Überprüfung auf vertragsgemäße Herstellung eines Werks und Übernahme der vollendeten, mangelfreien Leistung.
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