Schrankenzaun, Absperrgitter, mobile Absturzsicherung, Arbeitsstellenzaun, Absperrschranken – diese Begriffe wurden in Absperrschrankengitter umbenannt.
Grund dafür ist, dass man die Verwendung von Absperrschrankengitter nicht ausschließlich auf Arbeitsstellen mit Absturzgefahr oder Aufgrabungen beschränken möchte
Die TL-Absperrschranken 97 ist somit nicht mehr gültig, so dass aktuell die Regelungen nach RSA 21 zu beachten sind.
Für die Grundfarbe von Absperrschrankengitter gibt es derzeit keine feste Regelung. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Rahmen und Gitter die Erkennbarkeit des Verkehrszeichenbildes nicht beeinträchtigen dürfen.
Ob die Farbe das Verkehrszeichenbild beeinträchtigt, entscheidet die anordnende Behörde. Die Entscheidung fällt nicht bei allen Behörden gleich aus, so dass eine vorherige Prüfung ratsam ist, wenn andere Farben als weiß oder grau beschafft werden sollen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass einheitliche Farben verwendet werden.