Bauzaun an Einmündung & Kreuzung
Bauzaun an Einmündung & Kreuzung
Bauzäune dürfen unter Beachtung einiger Punkte auch auf Fahrbahnen, an Einmündung & Kreuzung eingesetzt werden.
Um auch der RSA 21 zu entsprechen, müssen die Warnleuchten Bast geprüft und die Bauzaunleuchten mindestens nach TL geprüft sein.
Für Arbeitsstellen mit erhöhter Gefährdung, z. B. bei sehr tiefen
Aufgrabungen, bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, können Bauzäune verwendet werden.
Die Bauzäune müssen dann jedoch mit dem Zeichen 600 StVO Absperrschranke versehen sein.
Die Blindentastleiste wird hier durch das Querrohr ersetzt.
Die Behörde kann jedoch eine zusätzliche Tastleiste (in höhe von 10 cm) verlangen.
An dem ersten und dann an jedem 2. Bauzaun ist eine Leitbake mit Warnleuchten anzubringen.
Bei Querabsperrungen sind mindestens 4 Bauzaunleuchten einzusetzen mit einem Abstand von max. 1 Meter zwischen den Leuchten.
Zusätzlich sind weitere Schutzplanken 25 cm (Zeichen 600 StVO) in einer Höhe von 100 cm über den gesamten Querschnitt der einmündenden Fahrbahn mit weiteren Bauzaunlampen anzubringen.