Vor zwei Wochen haben wir uns über die Grundsicherung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenverkehr auseinandergesetzt (Hier geht es zum Beitrag).
Aber wir sind nicht näher darauf eingegangen, wie die Grundsicherung eigentlich hergestellt werden soll. Da haben wir vom Gesetzgeber gewisse Regeln erhalten, damit wir diese Grundsicherung (bzw. Verkehrssicherungspflicht) einhalten können. Die Regelungen sind zum einem die RSA, die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Zum anderen die ZTV-SA, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Was in diesen Regelungen eigentlich drin steht, werden wir in einem separaten Beitrag verfassen.
Wichtig zu merken, diese Regeln müssen im öffentlichen Straßenverkehr bei einer Absicherung berücksichtigt werden.