Diese Frage sollte eigentlich jeder Sicherheitsbeauftragte beantworten können. Denn der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe in einem Betrieb zu prüfen, ob die Verbandkästen gut bestückt sind und ob es genügend Verbandskästen gibt.
Es ist ein wesentlicher Anteil für die Erste-Hilfe im Betrieb einen gut ausgestattet Verbandskasten zu haben. Dies sollte der Sicherheitsbeauftragte dies regelmäßig Prüfen. Auf das Verfallsdatum muss stets geachtet werden! Zusätzlich muss nach einem Unfall das verbrauchte Material, durch neues Material ersetzt werden.
Inhalt eines kleinen Verbandskasten
Pflaster
- 1 x Heftpflaster (500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz)
- 8 x Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
- 4 x Fingerkuppenverbände
- 4 x Fingerverbände (12 cm x 2 cm)
- 4 x Pflasterstrips (1,9 cm x 7,2 cm)
- 8 x Pflasterstrips (2,5 cm x 7,2 cm)
Verbandpäcken / Verbandtuch
- 1 x DIN 13151 – K, 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm
- 3 x DIN 13151 – M, 400 cm x 8 cm, mit Kompresse 8 cm x 10 cm
- 1 x DIN 13151 – G, 400 cm x 10 cm mit Kompresse 10 cm x 12 cm
- 1 x Verbandtuch DIN 13152 – A, 60 cm x 80 cm
Binden
- 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 6, 400 cm x 6 cm
- 2 x Fixierbinde DIN 61634 – FB 8, 400 cm x 8 cm
Kompressen
- 6 x Kompressen 10 cm x 10 cm
- 2 x Augenkompresse 5 cm x 7 cm
- 1 x Kälte-Sofortkompresse mindestens 200 cm
Sonstiges
- 1 x Rettungsdecke, mindestens 210 cm x 160 cm
- 1 x Verbandkastenschere, DIN 58279 – B 190
- 4 x Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch
- 2 x Folienbeutel
- 5 x Vliesstofftuch
- 2 x Dreiecktuch DIN 13168 – D
Gedruckt
- Erste-Hilfe-Broschüre/Anleitung zur Ersten Hilfe
- Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie hierzu weitere wichtige Informationen haben möchten oder mehr Erfahren über die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten erfahren wollen, dann melden Sie sich direkt zu unserem Seminar an.