Es ist nicht nur wichtig einmal eine Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen zu zum absolvieren, sondern sich regelmäßig zu unterweisen. Laut der Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) ist es gefordert eine jährlichen Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen zu absolvieren. In diesem Seminar bekommen Sie alle neuen Informationen zum bedienen eine Hubarbeitsbühne und eine Auffrischung zu den rechtlichen Grundsätzen. Unsere Referenten führen eine praxisnah und spannende Unterweisung mit Ihnen durch.
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