Es ist nicht nur wichtig einmal eine Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen zu absolvieren, sondern auch sich regelmäßig unterweisen zu lassen. Laut der Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 §4 (Unterweisung der Versicherten) ist es gefordert, eine jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen zu absolvieren.
In diesem Seminar bekommen Sie alle neuen Informationen zur Bedienung einer Hubarbeitsbühne und eine Auffrischung zu den rechtlichen Grundsätzen.
Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns, damit wir mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen können.
Lass uns gerne auf einen virtuellen Kaffee treffen!
© 2023 Schake GmbH. All Rights Reserved.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von calendly.com zu laden.