Gabelstapler bedienen jährliche Unterweisung – 10.03.2026
Teilnehmeranzahl: min. 10 TN bis max. 20 TN ...
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die Gefahren, die bei ihrer Arbeit auftreten können, sowie über Maßnahmen zur Unfallverhütung zu informieren. Diese regelmäßige Schulung trägt dazu bei, die Zahl der Arbeitsunfälle zu verringern.
Diese Unterweisung betrifft speziell alle Flurförderzeuge, die dem DGUV Grundsatz 308-001 zugeordnet sind. Dazu gehören beispielsweise Frontgabelstapler, Wagen, Schlepper, Schubmastgabelstapler, Vierwegestapler, Dreiseitenstapler, Containerstapler und Reachstacker. Ausgenommen von dieser Regelung ist der geländegängige Teleskopstapler, da er dem DGUV Grundsatz 308-009 unterliegt.
Teilnehmeranzahl: min. 10 TN bis max. 20 TN ...
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Rechtliche / normative Grundlagen
– DGUV Grundsatz 308-001
– DGUV Vorschrift 67, 68 und 69
– DGUV Information 208-004
– DGUV Vorschrift 1
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Hinweise
– Diese Unterweisung gilt für alle dem DGUV Grundsatz 308-001 zugeordneten Flurförderzeuge, wie z.B. Frontgabelstapler, Wagen, Schlepper, Schubmastgabelstapler, Vierwegestapler, Dreiseitenstapler, Containerstapler bzw. Reachstacker. Der geländegängige Teleskopstapler ist hier ausgenommen, da er einem anderen DGUV Grundsatz, 308-009, unterliegt.
Voraussetzung u.a.:
– Besitz eines Fahrausweises für Flurförderzeuge
Teilnehmeranzahl: min. 10 TN bis max. 20 TN
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