Jedes Verkehrszeichen muss ein RAL-Gütezeichen haben!

Jedes Verkehrszeichen muss ein RAL-Gütezeichen haben!

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Nicht nur die Referenten müssen zertifiziert sein um Teilnehmer schulen zu können, sondern auch die Verkehrszeichen brauchen eine Zertifizierung. Somit steht fest, dass nur Verkehrszeichen aufgestellt werden dürfen, die ein RAL-Gütezeichen haben. Eine Ausnahme gibt es für autorisierte Verarbeiter, aber dazu mehr in einem separaten Beitrag.

 

Das RAL-Gütezeichen (siehe Foto) gibt es nun schon seit 1960 und ist seitdem auch in der VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) verankert und somit auch rechtlich bindend. Das gibt uns nicht nur eine Qualitätsgarantie für Verkehrszeichen, sondern ist auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum in einem. Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Reflexionsklasse sind unterhalb des RAL-Gütezeichen in einer Tabelle angeordnet.

 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum darf nicht als offizielles Datum gesehen werden, da die Reflexionsklasse in Bezug genommen werden muss. Wenn die Reflexionsklasse ausgeblichen ist, dann muss das Verkehrszeichen schon vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum ausgetauscht werden.

Deshalb achten Sie bitte darauf, dass sich bei allen Ihrer Verkehrszeichen ein RAL-Gütezeichen auf der Rückseite befindet. Wenn nicht, sollten Sie bei einem der 19 Schilderwerke nachfragen.

 

Haben Sie weitere Fragen zum RAL-Gütezeichen, dann können Sie uns gerne schreiben.