Einteilung der Straßen

Einteilung der Straßen

M4011Q-1402

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Wie sind die Straßen in Deutschland eigentlich eingeteilt? 

 

Diese Frage probieren wir heute mal mit dem Straßengesetz §3 zu beantworten.

 

 

Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Gruppen eingeteilt: 

 

1) Landesstraßen; das sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und vorwiegend dem durchgehenden Verkehr innerhalb des Landes dienen oder zu dienen bestimmt sind.

 

2) Kreisstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt, ferner die für den Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege erforderlichen Straßen.

 

3) Gemeindestraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder innerhalb der Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind.