Barrierefreie Absperrung

Barrierefreie Absperrung

Diesen Beitrag teilen

Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern darf durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Besondere Rücksicht ist auf Blinde, Sehbehinderte, Gehbehinderte und Kinder zu nehmen, heißt es in der RSA 21.


In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen unser neues Produkt vorstellen. Damit können wir sowohl der RSA 21 als auch dem Behindertengleichstellungsgesetz gerecht werden und für eine barrierefreie Absperrung sorgen.