Mit etwas Verzögerung ist der Standard Leistungskatalog 105 Verkehrssicherungsarbeiten nun vom "Gelbdruck" überführt und offiziell eingeführt worden.
Die "Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau (STLK-Richtlinien)" enthalten die Regeln für das Anwenden des STLK im Straßen- und Brückenbau.
Der STLK vereinheitlicht die zur Beschreibung von Bau- und Lieferleistungen im Straßen- und Brückenbau verwendeten Leistungstexte und dient der rationellen sowie rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen, der Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung.
Grundlage sind die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die für den Tiefbau eingeführten bundeseinheitlichen technischen Regelwerke, insbesondere die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die dazugehörigen Technischen Lieferbedingungen, Prüfvorschriften und Merkblätter der FGSV sowie DIN- bzw. EN-Normen.