Verantwortlicher gemäß RSA 21
Schake-Wissen

Um als Verantwortlicher benannt zu werden, bedarf es eines Fachkundenachweises nach MVAS 99. Außerdem muss die Person jederzeit direkten Zugang zur Baustelle und ausreichende Entscheidungsbefugnisse im Bereich des Auftragsempfängers haben.

Die Person ist erster Ansprechpartner für die Behörde und die Polizei, daher ist es besonders wichtig, dass die verantwortliche Person die deutsche Sprache beherrscht.

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