Für Arbeitsstellen mit erhöhter Gefährdung, z. B. bei sehr tiefen Baugruben, bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, können Bauzäune verwendet werden.
Die Bauzäune müssen dann jedoch mit dem Zeichen 600 StVO Absperrschranke versehen sein.
Die Blindentastleiste wird hier durch das Querrohr ersetzt.
Die Behörde kann jedoch eine zusätzliche Tastleiste (in höhe von 10 cm) verlangen.
Die Bauzaunleuchten dürfen bei der Querabsperrung einen Abstand von max. 1 m (mind. 3 Leuchten) und bei der Längsabsperrung einen Abstand von max. 9 m (mind. 2 Leuchten) haben.
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