Verkehrseinrichtungen
Die Verkehrseinrichtungen sind ein Oberbegriff entsprechend § 43 Abs. 1 StVO. Darunter zählen zum Beispiel Absperrgeräte, Leiteinrichtungen, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen.
Die Verkehrseinrichtungen sind ein Oberbegriff entsprechend § 43 Abs. 1 StVO. Darunter zählen zum Beispiel Absperrgeräte, Leiteinrichtungen, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen.
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