Leitbaken
Leitbaken sind Träger- und Aufstellvorrichtungen für das Bild "Leitbake" nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO (Zeichen 605) und ggf. für eine Warnleuchte.
Leitbaken sind Träger- und Aufstellvorrichtungen für das Bild "Leitbake" nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 StVO (Zeichen 605) und ggf. für eine Warnleuchte.
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