RSA 21 – Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Die neuen Richtlinien der Arbeitssicherung an Straßen (RSA 21) wurden aufgrund neuer Technologie und sicherheitsrelevanten Anforderungen an öffentlichen Straßen überarbeitet. Die RSA 95 wurde durch die RSA 21 am 14.02.2022 ersetzt. Dieses Regelwerk gibt Vorgaben, über die richtige Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. In der RSA werden unterschiedliche Anwendungsbereiche definiert: Teil A (Allgemein), Teil B (Innerörtliche Straßen), Teil C (Landstraßen) und Teil D (Autobahnen). Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gilt auf allen öffentlichen Straßen und ist Bestandteil der Allgemeinen Vewaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.

45,00 

Teilen